56AGB

CUT IN TV & Videoproduktion, Inh. Dieter Heyen , Hauptstraße 6a • 54619 Üttfeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 9.10.2018

Geltungsbereich:
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen CUT IN TV & Video (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Besteller eines Produktes bzw. einer Dienstleistung (nachfolgend Auftraggeber), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellunggültigen Fassung.
Mit der Abgabe einer Bestellung / eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Von diesen abweichende Vereinbarungen bedürfender Schriftform. Wenn der Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer darauf, diese anzuwenden und hält sich vielmehr an die des Auftragnehmers.

Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat deutsches Recht zur Anwendung zu bringen.

Vertragsabschluss:
Jede schriftliche, telefonische oder online übermittelte Anfrage stellt ein Angebot an den Auftragnehmer, zum Abschluss eines Engagementvertrages zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar.
Der Engagementvertrag wird dem Auftraggeber in elektronischer Form oder per Postweg zugesandt und ist unterzeichnet per Fax oder ebenfalls Postversand zu retournieren. Ebenfalls als Beauftragung im Umfang des Angebotes gilt eine E-Mail des Auftraggebers, in der dieser sich mit sinngemäßer Formulierung auf das Angebot bezieht und seine Zusage und damit Beauftragung selbigen zum Ausdruck bringt (z.B.: “Hiermit nehme ich das Angebot an”).

Bearbeitung des Auftrages:
Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der Fall. Ebenso sind ggf. im Angebot aufgeführte Gerätschaften nicht bindend und können durch gleichwertiges Equipment ersetzt werden.

Urheberrechtsausschluss:
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt. Weiterhin versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein.
Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten und verpflichtet sich, CUT IN TV&Videoproduktion hierfür schad- und klaglos zu halten.

Preis und Liefertermin:
Unsere Preise verstehen sich (falls nicht anderweitig angegeben) als Endpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zzgl. eventueller Versandkosten, sowie Medien- und Bandmaterialien. Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung, den geschuldeten Betrag überwiesen oder bar ausgehändigt hat. Bei Zahlungsverzug hält sich der Auftragnehmer offen, Mahngebühren zu erheben und ein Mahnverfahren einzuleiten. Eine Berechtigung zum Abzug von Skonto besteht nicht, es sei denn dies wurde in der Auftragsbestätigung vereinbart.
Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahekommende Ereignisse wie Verkehrseinflüsse, Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und Maschinen, sowie Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen verlängern verbindliche Lieferfristen um ihre jeweilige Dauer, bzw. verschieben Termine um ihre jeweilige Dauer.

Abnahme:
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Beauftragung zur vollständigen Abnahme des beauftragten Produktes oder der Dienstleistung, sofern diese technisch im Sinne und gemäß der Auftragsbestätigung und des Angebotes durchgeführt wurde. Da es sich bei Medienproduktionen und kreativen Dienstleistungen auch um künstlerische Arbeiten handelt und diese in gewissen Grenzen der künstlerischen Freiheit des Urhebers (und damit dem Auftragnehmer) unterliegen werden zur Feststellung der Auftragserfüllung oder eventuell berechtigter Mängelforderungen des Auftraggebers lediglich technische Aspekte herangezogen.
Sobald dem Auftraggeber das erstellte Werk erstmals in der vom Auftragnehmer als final angesehenen Fassung präsentiert wird (Vorschau-DVD, persönliche Präsentation oder E-Mail mit Link zur Ansicht) sind dem Auftraggeber vier Wochen Zeit zur Abnahme gegeben. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keinerlei Reaktion des Auftraggebers auf die zur Verfügung gestellte Abnahmeversion des Werkes, gilt die Produktion nach Ablauf der Zeitspanne als abgenommen und wird dem Auftraggeber in der vorgelegten Version zur Verfügung gestellt, sowie die Rechnung gestellt.

Eventuell geäußerte Korrekturwünsche werden nach technischen Möglichkeiten zeitnah und mit der im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung angegebenen maximalen Zeitaufwendung durchgeführt. Wird diese überschritten ist der Auftraggeber berechtigt, zusätzliche Arbeitszeit gesondert zu berechnen. Ebenso gilt, spätestens nach vier Wochen seit Zugang der ersten Abnahmekopie gilt die Produktion als abgeschlossen. Das Durchführen weiterer Korrekturwünsche bedarf dann der gesonderten Absprache und Beauftragung der Vertragsparteien.

Nutzung von Musiken und Fremdmaterialien:
Die musikalische Vertonung von Auftragsproduktionen erfolgt unter strikter Nutzung verschiedener zur Verfügung stehender Gema-Freier Musikarchive. CUT IN TV&Videoproduktione verfügt über entsprechende Lizenzdokumente zum Einsatz dieser Musik, hierin inbegriffen ist auch das Nutzungsrecht zur Vertonung der Auftragsproduktionen. Sollte dies in gesonderten Fällen nicht der Fall sein, wird der Auftraggeber während der Angebotsphase entsprechend benachrichtigt.

Sofern CUT IN TV&Videoproduktion durch den Auftraggeber explizit zur Nutzung anderer Musiken aufgefordert wird (z.B. durch Überreichung von CDs mit der Bitte diese zur Vertonung zu nutzen) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Klärung und Einholung aller nötigen in Zusammenhang mit dieser Musik stehenden Nutzungs- und Lizenzrechte (z.B. Gema, Verlagsrechte etc.).

Eine Rechtberatung seitens CUT IN TV& Videoproduktion wird nicht durchgeführt. Der Auftraggeber bestätigt mit Übergabe der Tonträger die Freistellung des Auftragnehmers von sämtlichen Lizensierungsvorgängen, insbesondere jedoch ist CUT IN TV& Vidoeproduktion bei Rechtsansprüchen dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Musik freigestellt. Die alleinige Haftung liegt beim Auftraggeber. CUT IN TV&Videoproduktion berät jeden Auftraggeber dahingehend, auf die Nutzung des Gema-freien Musikarchives zurückzugreifen.

Haftungsausschluss / Kompatibilität von Medien:
Die Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten anspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegeräten und Medienkombinationen kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind.
Desweiteren wird keine Haftung für etwaige Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der Medien entstehen übernommen.

Haftungseinschränkung bei Übergabepunkten:
Handelt es sich bei der beauftragten Produktion um medientechnische Aufbauten an einem Veranstaltungsort (z.B. Galaevent, Konferenz, Konzertaufzeichnung, Sportereignis oder vergleichbarem) haftet CUT IN TV& Videoproduktion lediglich über die Erfüllung des schriftlichen Auftrags und bis zur maximalen Auftragssumme. Keine Haftung wird übernommen für Kompatibilitätseinschränkungen zwischen eigener Technik und Schnittpunkten mit technischen Aufbauen anderer Dienstleister, Produktionsfirmen oder bereits vorinstallierten Systemen, z.B. des Veranstaltungsortes oder des Auftraggebers.

CUT IN TV&Videoproduktion behält sich vor, bei vor Ort auftretenden Problemen, die nicht Bestandteil des Auftrages sind keine eingreifenden Schritte zu unternehmen. Hierzu zählt insbesondere die Bedienung von Gerätschaften aller Art, die nicht in den Auftragsbereich fallen.

Auf Wunsch des Auftraggebers und unter Voraussetzung der kapazitiven Reserven innerhalb des Produktionsteames vor Ort, sowie der nötigen Kompetenzen zur Bedienung ist es das Ziel von CUT IN TV&Videoproduktion einen reibungslosen Veranstaltungsablauf durch Eingriff auch in nicht beauftragte Bereich zu ermöglichen. Jene nicht beauftragten Bereiche werden dann jedoch auf eigenes Risiko des Auftraggebers bedient und fallen nicht unter den Haftungsbereich von CUT IN TV&Videoproduktion. Eventuelle Mängel, die durch den Zustand fremder Geräte oder eingeschränkte zeitliche Kapazität des

Teams entstehen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Eingriff in technische Bereiche außerhalb des Auftragsumfanges erfolgt nur nach entweder schriftlicher Willenserklärung des Auftraggebers vor Beginn der Veranstaltung oder im Falle einer mündlichen Absprache bei Anwesenheit mindestens einer zweiten auftragnehmerseitigen Person, die als Zeuge fungiert.

Stromanschlüsse & Parkplätze:
Die Gestellung der benötigten Stromanschlüsse, sowie Parkplätze für Produktionsfahrzeuge liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Bedarf wird spätestens bei Beauftragung durch den Auftragnehmer angemeldet. Einschränkungen bei Stromanschlüssen und Parkplätzen können sich je nach Grad der Auswirkung in der Produktionsqualität, bzw. generellen Durchführbarkeit bemerkbar machen.

Übernahme von Audiosignalen:
Wenn die Beschallung einer Veranstaltung nicht von CUT IN TV&Videoproduktion durchgeführt wird, liefert der Auftraggeber bzw. seine Beschallungsfirma ein brummfreies, symmetrisches XLR-Audiosignal bei CUT IN TV&Videoproduktion in der Produktionsregie / am Übertragungswagen an. CUT IN TV&Videoproduktion mischt nach Absprache Atmo (Applaus etc.) zu.

Beleuchtung:
Wird die Beleuchtung nicht von CUT IN TV&Videoproduktion durchgeführt, so stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Es kann jedoch keine Garantie für die Videotauglichkeit übernommen werden.

Stornierung:
Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers bis vier Wochen vor Produktionsbeginn werden 50%, bis 2 Wochen vorher 75%, danach 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.
Eine Stornierung bedarf der Schriftform. Als Produktionsbeginn gilt die erstmalige Abreise zu einem Produktionsort im Zusammenhang mit der gebuchten Produktion ab Firmensitz Üttfeld.

Sonstige Bestimmungen:
Sollte dem Auftragnehmer jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Drehort fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und der daraus resultierenden Endprodukte. Hierzu zählen beispielsweise fehlende Stromanschlüsse, Verweigerung von Kamerastandorten, Einschränkungen durch Anweisungen von Sicherheitspersonal sowie fehlerhafte, unvollständige oder fehlerhafte Informationen, auf deren Grundlage sich die Produktion stützt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk im Abspann und auf dem Cover einer Produktion zu zeigen. Er hat weiterhin das Recht das Werk zur Eigenwerbung im eigenen Hause, vor Ort bei Kundengesprächen oder in Ausschnitten von maximal drei Minuten Dauer auf der Webseite www.cut-in-video.de und deren Unterseiten zu präsentieren, sofern dies nicht anders vom Auftraggeber schriftlich verlautbart wurde.

CUT IN TV & Videoproduktion, Inh. Dieter Heyen , Hauptstraße 6a • 54619 Üttfeld

Telefon: 06559-9009836

Ust.ID-Nr.: DE 812 216 091

zuständiges Gewerbeamt: Verbandsgemeinde Arzfeld

E-Mail: info@CUT-IN-VIDEO.de
Internet: www.CUT-IN-VIDEO.de

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Gewartet wir die Homepage von CUT IN TV- & Videoproduktionen.

Alle hierin befindlichen Bilder und Grafiken stammen aus Produktionen, an denen wir wesentlich beteiligt waren.

© an Bildern und Grafiken, CUT IN Videoproduktionen.

http://www.CUT-IN-VIDEO.deUmsatzsteuer-Identifikationsnummer § 27A Umsatzsteuergesetz: UST.ID DE 812 216 091

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